Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag der Villa Gläser, Usedom

Vorbemerkungen:

Wie schön, dass Sie sich für einen Aufenthalt bei uns auf der schönen Ostseeinsel Usedom, in der Villa Gläser, entschieden haben. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen enthalten Regelungen für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns (nachfolgend „Ferienanlage“ genannt).

Die nachstehenden Regelungen werden, sofern wirksam einbezogen, Vertragsbestandteil des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Beherbergungsvertrages. Dieser Beherbergungsvertrag ist ein im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), abgesehen von der Haftung für eingebrachte Sachen, nicht besonders geregelter sogenannter typengemischter Vertrag. Er beinhaltet Elemente des Dienst-, Werk- und Kaufvertragsrechts in seinem Kern ist der Hotelaufnahmevertrag ein Mietvertrag. Hotelaufnahmeverträge sind wie alle übrigen Verträge des bürgerlichen Rechts von beiden Vertragspartnern einzuhalten.

Lesen Sie sich daher die nachfolgenden Bedingungen bitte sorgfältig durch.

§ 1 Anwendungsbereich

  1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB´s) gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments/ Zimmern zur Beherbergung sowie aller weiteren Leistungen und Lieferungen der Ferienanlage, wie Reinigungsleistungen.
     
  2. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
     
  3. Die Unter- oder Weitervermietung der entgeltlich überlassenen Apartments/ Zimmer oder sonstiger Räumlichkeiten sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Ferienanlage.
     

§ 2 Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung

  1. Das Ferienanlage ist verpflichtet, die vom Vertragspartner gebuchten Apartment/ Zimmer/Ferienwohnungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Gast ist verpflichtet, die für die Apartment/ Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Ferienanlage zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen der Ferienanlage an Dritte.
     
  2. Die Preise für die jeweiligen Leistungen bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste der Ferienanlage. Diese ist online (in der Buchungssoftware) verfügbar. Sämtliche Preise verstehen sich inkl. der zurzeit gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe oder Tourismustaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss, behalten wir uns vor, die Preise entsprechend anzupassen. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
     
  3. Der Zahlungsanspruch der Ferienanlage ist unverzüglich nach Bestätigung der Buchung ohne Abzug fällig. Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln.
     
  4. Rechnungen sind grundsätzlich sofort bar oder mit EC-Karte oder mit Kreditkarte  (Visa Card, Mastercard) oder weiteren, von der Ferienanlage angebotenen Zahlungswegen zu zahlen. Das Ferienanlage ist berechtigt, Devisen, Schecks und/oder andere Kreditkarten zurückzuweisen.
     
  5. Der Gast kann gegenüber einer Forderung der Ferienanlage nur aufrechnen, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
     
  6. Nutzt der Gast für die Bezahlung von Apartments/ Zimmern mit Vorauszahlung eine Kreditkarte ist er im Verhältnis zum Ferienanlage nicht berechtigt, seinem Kreditkarteninstitut gegenüber diese Belastung zu widerrufen.

  7. Die Apartments / Zimmer inklusive Inventar und die zum Haus gehörenden Einrichtungen sind vom Gast pfleglich zu behandeln. Die Reinigung der Ferienunterkunft ist während der Mietzeit ist vom Gast selbst vorzunehmen. Eine Zwischenreinigung durch das Reinigungspersonal ist nach Bestellung durch den Gast gegen einen Aufpreis möglich. Der Gast hat außerdem darauf zu achten, dass beim Verlassen des Apartments/ der Zimmer die Fenster geschlossen, die Lichter ausgeschaltet und die Heizkörper zurückgedreht sind. Die Nutzung der Ferienunterkunft ist den bei der Buchung angegebenen Gästen vorbehalten. Sollten die Ferienunterkunft mehr Personen als vereinbart nutzen, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen. Bei Verstößen gegen die AGB oder die Hausordnung ist die Ferienanlage berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf eine anteilige Rückzahlung oder eine Entschädigung besteht nicht.

§ 3 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung, Vorauszahlungen)

  1. Ein Rücktritt des Gastes, von dem mit der Ferienanlage geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn eine kostenfreie Stornierung bei Buchung schriftlich vereinbart wurde. Die Stornierungs- und Zahlungsbedingungen werden bei Buchung mitgeteilt.
  2. Reservierungen des Gastes sind für beide Vertragspartner verbindlich. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung der Ferienanlage zur Rücksichtnahme auf Rechte und Rechtsgüter des Gastes, wenn diesem ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht besteht.
  3. Der Ferienanlage steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Bei einer Stornierung (Rücktritt) bzw. Leistungsreduzierung:  Der Vertragspartner ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass ein Anspruch der Ferienanlage nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
     

§ 4 Rücktritt/Kündigung der Ferienanlage

  1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Vertragspartners innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Ferienanlage in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste vorliegen und der Vertragspartner auf Rückfrage der Ferienanlage nicht auf sein Recht zum Rücktritt verzichtet.
     
  2. Das Ferienanlage ist im Übrigen nach den gesetzlichen Regelungen zum Rücktritt vom Vertrag bzw. zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn
    1. der Vertragspartner eine fällige Leistung nicht erbringt
    2. die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt, Streik oder anderer vom Ferienanlage nicht zu vertretenen Umstände unmöglich ist
    3. der Vertragspartner irreführende oder falsche Angaben über wesentliche Daten macht
    4. der Gast den Namen der Ferienanlage mit werbenden Maßnahmen ohne vorherige schriftliche Zustimmung gebraucht
    5. vertragsgegenständliche Räume ganz oder teilweise ohne schriftliche Zustimmung der Ferienanlage untervermietet werden
    6. die Ferienanlage begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Ferienanlage in der Öffentlichkeit gefährden kann.
       
  3. Das Ferienanlage hat den Vertragspartner von Ausübung des Rücktritts/der Kündigung umgehend, spätestens innerhalb von 14 Tagen, nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich in Kenntnis zu setzen. Die Vertragsbeendigung durch das Ferienanlage begründet keine Ansprüche des Vertragspartners auf Schadensersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen. Ein Anspruch der Ferienanlage auf Ersatz eines ihm entstandenen Schadens und der von ihm getätigten Aufwendungen bleibt im Falle der berechtigten Vertragsbeendigung unberührt.


§ 5 Apartment/ Zimmerbereitstellung und -rückgabe

  1. Die Bereitstellung der Apartment/ Zimmer/Ferienwohnung erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken.
     
  2. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf Nutzung eines bestimmten Apartment/ Zimmers.
     
  3. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, stehen dem Gast gebuchte Apartment/ Zimmer am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung.
     
  4. Die Apartment/ Zimmer müssen am Abreisetag spätestens um 10.00 Uhr geräumt sein. Wird die jeweilige Rückgabezeit überschritten, kann die Ferienanlage den dadurch entstehenden Schaden in Rechnung stellen; bei einer verspäteten Rückgabe bis 15.00 Uhr ist das Ferienanlage alternativ berechtigt, 80 % des vereinbarten Reisepreises als Pauschalschadensersatz geltend zu machen. Erfolgt die Rückgabe erst nach 15.00 Uhr des Abreisetages sind 100 % des vollen Listenpreises zu entrichten. Der Gast hat die Möglichkeit, den Nachweis zu führen, dass in diesen Fällen ein Schaden entweder gar nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.

§ 6 Haftung der Ferienanlage

  1. Das Ferienanlage haftet für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche grundsätzlich nur bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten. Ausnahmsweise haftet die Ferienanlage auch für leichte Fahrlässigkeit bei Schäden, die auf der Verletzung essenzieller Vertragspflichten beruhen (in diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt) sowie bei Schäden aufgrund der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
     
  2. Diese Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleicher Weise zu Gunsten aller zur Erfüllung seiner Vertragspflichten durch die Ferienanlage eingesetzten Unternehmen, ihrer Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen.
     
  3. Der Gast ist im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht gehalten, erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens bei Abreise, der Ferienanlage anzuzeigen.
     
  4. Für eingebrachte Gegenstände des Gastes gelten die gesetzlichen Bestimmungen der § 701 ff. BGB, d.h. die Haftung ist der Höhe nach auf max. 3.500,– € und für Geld, Wertpapiere und sonstige Kostbarkeiten auf max. 800,– € begrenzt. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Ferienanlage Anzeige macht (§ 703 BGB).
     
  5. Zurückgebliebene Sachen des Gastes werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Das Ferienanlage bewahrt die Sachen 6 Monate auf. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
     
  6. Soweit dem Gast ein Stellplatz (für Parkplatz oder Fahrrad) auf dem Parkplatz der Ferienanlage– auch gegen Entgelt – zur Verfügung gestellt wird, begründet dies keine eigenständigen vertraglichen Verpflichtungen der Ferienanlage. Es gilt die StVO und das Ferienanlage übernimmt keine Haftung. Fahrrad Akkus dürfen nicht im Zimmer oder der Ferienwohnung geladen werden.
     
  7. Sämtliche Ansprüche des Gastes gegen die Ferienanlage aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag verjähren nach Ablauf eines Jahres, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in denen der Anspruch entstanden ist und der Vertragspartner vor dem Anspruch begründeter Umstände Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit Kenntnis erlangt haben müsste.

§ 7 Sonstiges

1. Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der Ferienanlage und gegen Berechnung eines Zuschlages mitgebracht werden.

§ 8 Erfüllungs- und Zahlungsort, Gerichtsstand, Schriftform

1. Der Erfüllungs- und Zahlungsort ist für beide Vertragspartner der Sitz der Ferienanlage.

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Ferienanlage. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Ferienanlage.

4. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das Gleiche gilt für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.